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Das Seminar wendet sich an Friedhofsverwalter und Friedhofsverwalterinnen und befasst sich mit folgenden Fragstellungen:
- Wer darf auf dem Friedhof Grabstein aufstellen? - Welche Bedeutung hat die BIV Richtlinie bzw. die TA Grabmal in der Satzung? - Müssen Antragsunterlagen eingereicht werden? - Welche Unterlagen müssen geprüft werden? - Müssen die jährlichen Standsicherheitskontrollen durchgeführt werden?
Diese und weitere Fragen werden beantwortet an Beispielen aus der Praxis von Friedhofsverwaltungen.
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Termine mit den Seminarorten
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Weitere Informationen zu dem Seminar finden Sie im Menü Seminaranmeldung
Beginn: 10:00 Uhr Ende: ca. 15:00 Uhr
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Referenten |
Herbert Schneider, Friedhofsverwaltung der Stadt Lahr Dr. Richard Stein, Deutsche Naturstein Akademie
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Seminarunterlagen |
Die Seminarteilnehmer erhalten ein EXCEL-Programm mit den Daten der Friedhofsverwaltung. Dieses Progamm kann von der Verwaltung an die Steinmetzbetriebe weitergereicht werden zur Erfassung der sicherheitsrelevanten Daten. Der Steinmetzbetrieb erhält somit ein Expertensystem, das alle Eingaben auf fachliche Richtigkeit hin überprüft. Der fehlerfreie, unterschriebene Ausdruck wird dem Antrag beigefügt. Weiterhin erhalten alle Teilnehmer das Taschenbuch für die jährliche Standsicher-heitsprüfung, in dem alle wesentlichen Vorgaben für die Prüfung zusammengefasst sind.
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EXCEL-Programm Taschenbuch |